Leistungen bei einer Mitgliedschaft im Lohnsteuerhilfeverein – Folgende Services bieten wir im Rahmen einer Vereinsmitgliedschaft bei uns. Unsere Dienstleistungen umfassen unter anderem die Erstellung einer Steuererklärung und weiteres:
- Beratung und Entscheidungshilfe bei der Wahl der für Sie günstigsten Steuerklasse(n).
- Die Bearbeitung / Erstellung der Einkommensteuererklärung.
- Die elektronische und physikalische Übermittlung der Erklärung an das Finanzamt.
- Beratung in Sachen “Riester-Zulage” und deren steuerliche Auswirkung.
- Hilfe bei der Beantragung von Kindergeld.
- Beratung zu Themen wie “Eigenheimzulage” einschließlich der sogenannten “Kinderzulage”.
- Hilfe bei Anträgen auf Lohnsteuerermäßigung.
- Prüfung Ihres Steuerbescheides.
- Durchführung von Einspruchsverfahren gegenüber dem Finanzamt, wenn die Voraussetzungen dafür zutreffen.
- Einleitung und Durchführung von Klageverfahren vor dem Finanzgericht, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen.
Sie können die genannten Leistungen im gesamten Geschäftsjahr ohne Einschränkung nutzen. Es fallen keine zusätzlichen Gebühren an, sollten eventuell mehrere Einspruchs- und/oder Klageverfahren für Sie durchzuführen sein.
Wir führen die Einsprüche und Verfahren durch, bis Sie zu Ihrem Recht gekommen sind.
Fristverlängerung für die Einkommensteuererklärung
Bis zum 31.Juli eines jeden Jahres muss in der Regel die Steuererklärung des Steuerzahlers beim Finanzamt sein. Meistens wartet man mit diesen unangenehmen Dingen des Lebens bis kurz vor Schluss. Dann ist Hilfe von Nöten. Mitglieder unseres Lohnsteuerhilfevereins erhalten eine Fristverlängerung um sieben Monate. Ein Beispiel: Die Steuererklärung für das Jahr 2025 muss nicht am 31. Juli 2026 sondern erst Ende Februar 2027 abgegeben werden.
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